Igor Itkin

Mischna Tora Talmud

Religion DE ↓ 209 episodes

Judentum auf Deutsch, gelesen und erläutert, mit historischen Hintergründen und neuster Forschungsliteratur

Author

Igor Itkin

Category

Religion

Podcast website

www.talmud.de

Latest episode

Mar 15, 2026

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Episodes

Bawa Metzia 6.4 Wenn der Pflug zerbricht und die Kuh ausrutscht 26.03.2019

Mietet jemand eine Kuh, um im Gebirge zu pflügen, und er pflügt im Tal, so ist er, wenn die Pflugschar zerbricht, frei. Mietet er sie fürs Tal und er pflügt im Gebirge, so ist er, wenn die Pfluschar zerbricht, schuldig. Mietet er sie, um Hülsenfrüchte zu dreschen, und er drischt Getreide, so ist er frei; mietet er sie aber, um Getreide zu dreschen, und er drischt Hülsenfrüchte, so ist er schuldig,...

Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt 25.03.2019

Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen, und er führt ihn im Tal, oder mietet er ihn für Talwege, und führt ihn im Gebirge, obwohl dieser Weg zehn Mil und jener zehn Mil ist, so ist er dennoch zum Ersatz verpflichtet, wenn der Esel stirbt. Wenn jemand einen Esel mietet und dieser erblindet oder wird zum Frohndienst genommen, so kann der Vermieter zu ihm sagen: „Da hast du das Deinige...

Bawa Metzia 6.2 Wer zahlt beim Rücktritt? 24.03.2019

Wenn jemand Handwerker mietet und sie treten zurück, so haben sie die Unterhand; tritt der Hausherr zurück, so hat er die Unterhand. Jeder, der abändert, hat die Unterhand; jeder der zurücktritt, hat die Unterhand.

Bawa Metzia 6.1 Flöten, Sänften und Täuschung 20.03.2019

Wenn jemand Handwerker mietet und dabei einer den anderen getäuscht hat, so hat einer gegen den anderen nichts mehr als eine Beschwerde. Hat jemand einen Eseltreiber oder Fuhrmann gemietet, um Sänftenträger und Flöten für eine Braut oder einen Toten zu bringen, oder er mietet Arbeiter, um Flachs aus der Beize zu holen, oder für irgendeine andere Sache, die sonst verloren gingen, und sie sind zurüc...

Bawa Metzia 5.11 Wer übertritt wie viele Verbote? 19.03.2019

Folgende übertreten Tora-Verbote: der Gläubiger, der Schuldner, der Bürge und die Zeugen; die Weisen sagen: auch der Schreiber. Sie übertreten die Verbote: „Du sollst nicht geben“, „du sollst von ihm nicht nehmen”, „du sollst ihm nicht wie ein Schuldherr sein”, „ihr sollst ihm keinen Zins auflegen”, und „vor einem Blinden sollst du keinen Anstoß legen, und fürchte dich vor deinem Gott, ich bin der...

Bawa Metzia 5.10 Arbeit gegen Arbeit und Geschenke 18.03.2019

Es darf jemand zu seinem Nächsten sagen: „Jäte mit mir, und ich will mit dir jäten”, oder: „Grabe mit mir, und ich will mit dir graben”; darf aber nicht zu ihm sagen: „Jäte mit mir, und ich will mit dir graben”, oder: „Grabe mit mir, und ich will mit dir jäten.” Alle Tage der trockenen Jahreszeit sind eins; alle Tage der Regenzeit sind eines. Er darf nicht zu ihm sagen: „Pflüge mit mir in der troc...

Bawa Metzia 5.9 Hillel, Zins und Brot 17.03.2019

Es darf niemand zu seinem Nächsten sagen: „Leihe mir einen Kor Weizen, und ich will dir zur Dreschzeit zahlen”; jedoch kann er zu ihm sagen: „Leihe mir, bis mein Sohn kommt” oder ”… bis ich den Schlüssel finde.” Hillel aber verbietet es. Ebenso hat Hillel gesagt: Es soll eine Frau der anderen nicht einen Laib Brot leihen, es sei denn, dass sie ihn in Geld veranschlagt, denn der Weizen könnte teure...

Bawa Metzia 5.8 Der Feldbauer und die Saat 15.03.2019

Es darf jemand seinen Feldbauern Weizen gegen Weizen zur Aussat leihen, aber nicht zum Verzehren. R. Gamliel hatte zwar seinen Feldbauern Weizen gegen Weizen zur Aussaat derart geliehen, dass er stets, ob es teuer war und dann günstiger geworden, oder ob es zuerst günstig war und dann teurer geworden ist, nach dem günstigeren Preis bezahlt nahm, nicht aber, weil die Norm so ist, sondern nur, weil...

Bawa Metzia 5.7 Mist kaufen 14.03.2019

Man darf nicht auf Früchte einen Kauf abschließen, bevor der Marktpreis bekannt geworden ist. Ist der Marktpreis bekannt geworden, darf man abschließen, denn obwohl dieser keine hat, so hat doch ein anderer. War er der erste der Schnitter, so kann er mit ihm auf die Garbenhaufen abschließen; ebenso auf die Butte mit Weintrauben, auf die Kufe mit Oliven, auf die Eier des Töpfers und auf den Kalk, s...

Bawa Metzia 5.6 Nichtjuden und Zins 13.03.2019

Man darf nicht eisernes Kleinvieh von einem Juden übernehmen, weil es Zins ist; aber man darf eisernes Kleinvieh von einem Nichtjuden übernehmen; auch darf man auf Zins von ihnen entleihen und ihnen leihen. Dasselbe gilt von einem Beisass-Konvertiten. Ein Jude darf das Geld eines Nichtjuden auf Zins verleihen mit Einwilligung des Nichtjuden, aber nicht, wenn es bloß mit Einwilligung des Juden gesc...

Bawa Metzia 5.5 Tiere, die Geld verdienen 12.03.2019

Man darf eine Kuh, einen Esel und jede Sache, welche arbeitet und isst, zur Hälfte abschätzen. Wo es üblich ist, die Jungen sogleich zu teilen, teile man; wo es aber üblich ist, sie groß zu ziehen, ziehe man sie groß. R. Schimon, Sohn Gamliels, sagt: Man darf ein Kalb mit der Mutter und ein Eselfüllen mit der Mutter zusammen schätzen; ebenso darf man auf sein Feld Kosten aufwenden, ohne befürchten...

Bawa Metzia 5.4 Mehr verbotener Geschäfte 11.03.2019

Man darf nicht einem Krämer auf halben Gewinn einsetzen, auch darf man nicht einem Händler Geld geben, um dafür Früchte auf halben Gewinn einzukaufen, außer wenn man ihm seinen Lohn wie einem Arbeiter bezahlt. Man darf nicht Hühner zur Hälfte des Ertrags ansetzen, ebenso darf man nicht Kälber und Eselfüllen zur Hälfte abschätzen, außer wenn man dem Übernehmer den Lohn für seine Mühe und seine Nahr...

Bawa Metzia 5.3 Verbotene Geschäfte 10.03.2019

Verkauft jemand einem anderen ein Feld, dieser gibt ihm nur einen Teil des Kaufpreises, und jener sagt zu ihm: „Sobald du willst, bringe Geld und nimm das Deinige” — so ist dies verboten. Gibt jemand einem anderen auf sein Feld ein Darlehen und spricht zu ihm: „Wenn du mir von jetzt ab bis in drei Jahren nicht zahlst, sei es mein” — so ist es sein. Und so hat Boëtos, Sohn Sunins, nach dem Ausspruc...

Bawa Metzia 5.2 Zins und Raten 08.03.2019

Wenn jemand seinem Nächsten leiht, so darf er in dessen Hof nicht umsonst wohnen, ebenso darf er nicht zu einem niedrigeren Preis von ihm mieten, weil dies Zins wäre. Man darf den Mietpreis erhöhen, man darf aber nicht den Kaufpreis erhöhen. Wie ist das zu verstehen? Vermietet er ihm seinen Hof und sagt zu ihm: „Wenn du mir jetzt das Mietgeld gibst, so sei er dein für zehn Sela jährlich; zahlst du...

Bawa Metzia 5.1 Verbot des Zinses 07.03.2019

Was ist „Neschech” und was ist „Tarbit”? Was ist Neschech? Leit jemand einen Sela, um fünf Denar zurückzuerhalten, zwei Sea Weizen, um drei dafür zurückzuerhalten — dies ist verboten, weil er beißt. Und was heißt Tarbit? Wenn jemand an Früchten gewinnt. In welcher Weise? Er kaufte von jemandem Weizen, den Kor für einen Gold-Denar, und so war auch der Marktpreis; als dann der Weizen auf dreißig Sil...

Bawa Metzia 4.12 Darf der Verkäufer Kunden anlocken und unter dem Marktwert verkaufen? 06.03.2019

Ein Kaufmann darf von fünf Tennen kaufen und in einen Speicher geben, ebenso darf er von fünf Keltern kaufen und in eine Tonne gießen; nur darf er nicht die Absicht haben zu mischen. R. Jehuda sagt: Ein Krämer darf nicht geröstete Ähren und Nüsse an Kinder austeilen, weil er sie gewöhnt zu ihm zu kommen. Die Weisen aber erlauben es. Er soll auch nicht den Preis verderben; die Weisen aber sagen: Es...

Bawa Metzia 4.11 Was der Verkäufer mischen darf und was nicht 05.03.2019

Man darf nicht Früchte unter Früchte mischen, selbst nicht neue unter neue, geschweige denn neue unter alte. Jedoch hat man beim Wein erlaubt, starken unter schwachen zu mischen, weil er ihn verbessert. Man darf nicht Weinhefen und Wein mischen, doch darf man ihm seine Hefen geben. Wenn einem Wasser unter seinen Wein gemischt worden ist, darf er ihn nicht im Laden verkaufen, außer, wenn er es den...

Bawa Metzia 4.10 Kränkung durch Worte 04.03.2019

Sowie es eine Onaa (im Sinne der Übervorteilung) in Kauf und Verkauf gibt, ebenso gibt es eine Onaa (im Sinne der Kränkung) in Worten. Man darf nicht sagen: „Was kostet diese Sache”, wenn man sie nicht kaufen will. Wenn jemand ein Bußfertiger ist, sage man nicht zu ihm: „Gedenke der früheren Taten!” Wenn jemand ein Sohn von Konvertiten ist, sage man nicht zu ihm: „Gedenke der Taten deiner Väter”,...

Bawa Metzia 4.9 Sachen, die von der Übervorteilung ausgeschlossen sind 01.03.2019

Bei folgenden Dingen ist das Onaa-Recht nicht gültig: Bei Sklaven, Schuldscheinen, Grundstücken und geheiligten Dingen. Bei diesen findet kein Doppel-Ersatz und kein vier- oder fünffacher Ersatz statt. Der unbezahlte Hüter braucht ihretwegen nicht zu schwören und der Lohn-Hüter braucht nicht zu bezahlen. R. Schimon sagt: Bei geheiligten Dingen, für welche der Eigentümer zu haften verpflichtet ist,...

Bawa Metzia 4.8 In 5 fällen muss man 1/5 hinzufügen. 28.02.2019

In fünf Fällen ist man zur Zugabe eines Fünftels verpflichtet: Wer Hebe, Zehnt-Hebe, Zehnt-Hebe von Demai, Teig-Hebe oder Erstlinge isst, muss ein Fünftel zugeben. Wer die Früchte seiner vierjährigen Bäume oder seinen zweiten Zehnt auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer sein Geheiligtes auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer von Heiligem einen Nutzen im Wert einer Pruta hat, muss ein Fünftel zugeb...

Bawa Metzia 4.7 Was kann man mit einer Peruta machen? 27.02.2019

Die Größe der Übervorteilung ist vier Silberstücke, die Größe einer Forderung zwei Silberstücke und die des Geständnisses der Wert einer Pruta. Bei fünf Angelegenheiten ist der Wert einer Pruta erforderlich: Das Objekt des Geständnisses muss eine Pruta wert sein; eine Frau kann man sich durch den Wert einer Pruta antrauen; wer von Heiligem einen Nutzen im Wert einer Pruta hat, begeht eine Veruntre...

Bawa Metzia 4.6 Wie lange darf man Münzen zurückgeben? 26.02.2019

Bis wann ist es gestattet, ihn zurückzustellen? In großen Städten, bis er ihn einem Geldwechsler zeigen könnte; in Dörfern aber bis zum Vorabend des Schabbat. Wenn er denselben wiedererkennt, soll er ihn selbst nach zwölf Monaten von ihm zurücknehmen, doch hat jener gegen ihn nichts mehr als eine Beschwerde. Man darf ihn ohne Bedenken für den zweiten Zehnt geben, weil es nur ein Mann von bösem Gem...

Bawa Metzia 4.5 Übervorteilung bei Münzen 25.02.2019

Wieviel darf an einem Sela fehlen, ohne dass damit eine Übervorteilung verübt wird? R. Meïr sagt: Der Betrag der Übervorteilung ist vier Issar, ein Issar pro Denar; R. Jehuda sagt: vier Pondion, ein Pondion pro Denar. R. Schimon sagt: acht Pondion, zwei Pondion pro Denar.

Bawa Metzia 4.4 Wer kann gegen Übervorteilung klagen? 24.02.2019

Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haben das Onaa-Recht. Wie der Privatmann das Onaa-Recht besitzt, ebenso hat der Kaufmann dieses Recht. R. Jehuda sagt: Der Kaufmann hat kein Onaa-Recht. Derjenige, der übernommen worden ist, hat die Oberhand; er kann nach Belieben sagen: „Gib mir mein Geld” oder: „Gib mir das, um was du mich übervorteilt hast”.

Bawa Metzia 4.3 Übervorteilung und Betrug 22.02.2019

Die verbotene Übervorteilung (Onaa) beträgt vier Silberstücke bei den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. h., ein Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, den Kauf zurückgehen zu lassen? Bis er die Ware einem Kaufmann oder seinem Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarfon lehrte in Lud: „Die Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. h., ein Drittel d...

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