Joachim Feltkamp, Ulrike Sumfleth

Luhmaniac

Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmaniac.

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Joachim Feltkamp, Ulrike Sumfleth

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Education

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www.luhmaniac.de

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Mar 28, 2026

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Episodes

48. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 214, K05 09.01.2022

Start des 5. Kapitels über die „Kontingenzformel Gerechtigkeit“. Was ist Gerechtigkeit? Lässt sich das überhaupt abschließend definieren? Um das Problem einzukreisen, limitiert Luhmann das Spektrum möglicher Fragen. Er führt Unterscheidungen ein und legt dadurch fest, welche Fragestellungen er weiterverfolgen will und welche nicht. Das Ergebnis fasst er am Abschnittsende auf Seite 218 zusammen. 1....

47. Rueckblick Kapitel 4: Codierung und Programmierung 18.12.2021

Auch für diese Episode gibt es einen ausführlichen Begleittext, der dieses mal jedoch etwas umfangreicher ist und deshalb nur auf unserer Website erscheint: https://www.luhmaniac.de/podcast/rueckblick-kapitel-4-codierung-programmierung

46. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 211, K04 21.11.2021

Wie das Rechtssystem mit Verfahren seine operative Geschlossenheit und Eigenzeitlichkeit stabilisiert. Der letzte Abschnitt des 4. Kapitels hebt hervor, dass Produktion und Struktur des Rechtssystems zwar analytisch als zwei Operationen auseinandergehalten werden können. Empirisch sind sie jedoch nicht voneinander zu trennen. Das System produziert Recht und gleichzeitig Kommunikationsstrukturen. D...

45. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 207 K04 31.10.2021

Warum das Verfahren zu den bedeutendsten evolutionären Errungenschaften zählt. Durch Programme verschafft sich das Rechtssystem Zeit, die es benötigt, um die Code-Werte Recht/Unrecht zuzuorden. Dies geschieht in der Form eines Verfahrens. Verfahren sind durch Anfang und Ende markiert. Die rein logische Unterscheidung von Recht/Unrecht wird damit temporalisiert: Die Entscheidung wird in die Zukunft...

44. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 204 K04 10.10.2021

Über das Verhältnis von Codes und Programmen in Funktionssystemen: Die Paradoxie, dass die Differenz des Codes Recht/Unrecht eine Einheit bildet und für sich proklamiert, Recht zu sein, tritt in den Programmen wieder zutage und befruchtet die Weiterentwicklung des Rechts. Codes und Programme ergänzen einander. Für sich genommen, sind die invarianten Codes der Funktionssysteme noch „leer“. Allein m...

43. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 199 K04 26.09.2021

Das Rechtssystem operiert grundsätzlich nur auf Basis von Konditionalprogrammen, nicht von Zweckprogrammen. Das ist auf die typische Art der zeitlichen Modalisierung in der Rechtskommunikation zurückzuführen, die sich aus der Verwendung des Rechtscodes Recht/Unrecht ergibt. Zweckprogramme intendieren jeweils die Erfüllung eines Zweckes - wobei die Erfüllung als Erwartung zeitlich notwendigerweise...

42. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 195 K04 09.09.2021

Warum gibt es im Rechtssystem nur Konditionalprogramme, keine Zweckprogramme? Der wichtigste Grund ist: Nur durch Wenn-dann-Bedingungen kann das System in der Kommunikation laufend zwischen Selbstreferenz und Fremdreferenz unterscheiden. Selbstreferenz heißt, das System bezieht sich auf sich selbst. Die Kommunikation unterscheidet zwischen Recht und Unrecht. Alle Fakten werden darauf limitiert, ob...

41. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 191 K04 17.08.2021

Funktionssysteme wie Recht, Politik oder Wirtschaft operieren mit zweistelligen Codes, die kompromisslos sind und darum unversöhnlich wirken: Es gibt nur Recht oder Unrecht, Regierungsmacht oder Machtlosigkeit der Opposition, zahlen oder nicht zahlen – kein Dazwischen. Anders ist es auf der Programmebene. Erst durch Programme können Systeme ihr Verhältnis zur Gesellschaft gestalten und soziale Pro...

40. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 187 K04 26.07.2021

Ein Code allein macht noch kein Funktionssystem aus. Erst mit der „Zusatzsemantik“ von Programmen kann sich ein System an die Umwelt anpassen. Binäre Codes wie die Unterscheidung von Recht und Unrecht sind nicht einfach nur Prinzipien. Sie sind die leitende Unterscheidung, an der sich alle Operationen des Systems orientieren (auch Leitdifferenz genannt). Dennoch reicht ein Code nicht aus, um das S...

39. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 182 K04 05.07.2021

Die Rationalitätskonstrukte der funktional ausdifferenzierten Systeme funktionieren deshalb so gut, weil sie die zweiwertige Logik verwenden. Zweiwertige Systemcodes wie Recht/Unrecht entfalten permanent ihre eigene Paradoxie: Zwei gegensätzliche Werte, die einander strikt ausschließen, repräsentieren die Einheit des Systems. Sie sind gleichzeitig relevant, können jedoch nie gleichzeitig benutzt w...

38. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 177 K04 13.06.2021

Wie unterscheiden sich unmarked state und unmarked space? Das veranschaulicht die Recht/Unrecht-Differenz: Recht und Unrecht werden voneinander unterschieden. Beide Seiten der Unterscheidung werden jeweils als Zustand markiert (marked state). Diese Unterscheidung wird dann aber nicht als Einheit des Unterschiedenen in die Umwelt eingeführt, sondern als Unterscheidung. Die Umwelt ist begrifflich ga...

37. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 174 K04 22.05.2021

Auf praktischer Ebene ist der binäre Code Recht/Unrecht einfach zu handhaben. Der eine Wert negiert den anderen: Es gibt kein ausgeschlossenes Drittes, nur entweder/oder. Der Code kann nur als Unterscheidung praktiziert werden. Dahinter stehen jedoch komplizierte logische Strukturen, die in der Theorie sozialer Systeme als re-entry bezeichnet werden. Der mathematische Begriff geht auf George Spenc...

36. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 170 K04 01.05.2021

Die Regelung von Schuldverhältnissen (obligatio: Verpflichtung) entwickelte sich im Römischen Zivilrecht zu einer der wichtigsten Kategorien. Die Entstehungsanlässe dürften Delikte und Verträge gewesen sein, die als Unrecht empfunden wurden. Folglich bedurfte es einer klaren Trennung zwischen Recht und Unrecht. Einmal vorhanden, wurde diese scharfe Unterscheidung im Lauf der Geschichte in Europa a...

35. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 165 K04 18.04.2021

Start des 4. Kapitels über Codierung und Programmierung. Das 3. Kapitel hatte die soziale Funktion des Rechts herausgearbeitet. Diese besteht in einer kontrafaktischen Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. Nun geht es nun um die Frage: Woran orientiert sich das Rechtssystem bei seiner Entscheidungsfindung, ob etwas Recht oder Unrecht ist? Anstatt von vorhandenen Kommunikationsstrukt...

34. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 159 K03 02.04.2021

So wenig wie Verhaltenssteuerung die soziale Funktion des Rechts ist, verhält es sich mit der Konfliktregulierung: Beides ist nur eine Leistung. Das Recht kann ohnehin nur rechtlich konstruierbare Konflikte um das Recht lösen. Psychische Motive oder die Frage, wer einen Streit angefangen hat, bevor er zum Rechtsstreit wurde, bleiben unberücksichtigt. Dass ein Konflikt zum Rechtskonflikt wird, ist...

33. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 153, K. 03 07.03.2021

S. 153 bis S. 159 (Zeile 2) Die Frage, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft hat, führt zu dem allgemeinen Problem, dass abstrakte Begriffe häufig unanalysiert übernommen werden, was zu falschen Schlussfolgerungen führt. Der Begriff der Funktion wird als bekannt vorausgesetzt, anstatt ihn zu hinterfragen und zu definieren. Diese Ungenauigkeit führt dazu, dass der Funktionsbegriff zu weit...

32. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 150, K. 03 09.02.2021

Welche Konsequenzen hat es, dass das Recht seine Funktion in normativer Form ausübt? Die wichtigste ist: Recht und Politik differenzierten sich und wurden autonome Funktionssysteme. Da sie jedoch aufeinander angewiesen sind, stellt sich die Frage, inwiefern die Systeme „zusammenhängen“. Insbesondere der Begriff Rechtsstaat verwirrt hier. Er verkettet in der Tat Recht mit Politik. Die Autonomie der...

31. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 147, K. 03 24.01.2021

Lässt sich empirisch feststellen, auf welcher Grundlage das „organisierte gerichtliche Entscheidungssystem“ des Rechts seine Funktion für die Gesellschaft ausübt? Luhmann verweist auf einen Doppeleffekt durch die doppelte Modalisierung des Rechts. Einerseits entstand das System aus den normativen Erwartungen der Gesellschaft heraus. Andererseits verliert ein System, das sich operativ schließt, zwa...

30. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 143, K. 03 09.01.2021

Wie realisiert das Rechtssystem seine gesellschaftliche Funktion einer kontrafaktischen Stabilisierung von Verhaltenserwartungen? Und ist das empirisch nachweisbar? Die Theorie sozialer Systeme geht zunächst davon aus, dass sich Systeme selbst von ihrer Umwelt unterscheiden. Sie erzeugen eine System-Umwelt-Differenz, indem sie eine spezifische Differenz in die Umwelt hineinzeichnen. Zudem operiere...

29. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 137, K. 03 26.12.2020

Normative Erwartungen gibt es auch ohne Rechtsqualität, z. B. Sitten, Gewohnheiten und Moral. Doch damit lässt sich keine Rechtsnorm begründen. Die Argumentation wäre von beliebigen Standpunkten abhängig, die sich jederzeit ändern können – und vor allem: mit im Recht geltenden Normen nicht herzuleiten. Ob eine Norm eine rechtliche Norm ist, lässt sich feststellen, indem man das Kommunikationsnetzw...

28. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 131, K. 03 03.12.2020

Anstatt eine sachliche Definition des Rechts auf der Ebene konkreter Themen und Inhalte zu suchen, fragt die Theorie sozialer Systeme, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft einnimmt. Hier landet man bei dem Faktor Zeit. Die Funktion des Rechts besteht darin, normative Erwartungen an die Zukunft zu stabilisieren. Was erwartbar ist, wird rechtlich verallgemeinert und reguliert. Es gilt, bis...

27. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 128, K. 03 15.11.2020

Welche Funktion hat das Recht für die Gesellschaft? Zuvor hatte Luhmann bereits erklärt, warum die Sozialdimension sich nicht eignet, um daraus eine Funktion wie „Integration“ abzuleiten. Denn das hieße: Es käme zu jeder Zeit eine andere Definition dabei heraus. Die Hypothese lautet: Das Recht löst ein Zeitproblem. Dieses besteht darin, dass die Zukunft ungewiss ist. Die Funktion besteht darin, di...

26. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 124, K. 03 27.09.2020

Nachdem Luhmann im vorigen Kapitel nachgewiesen hat, dass das Recht ein operativ geschlossenes Funktionssystem ist, untersucht er nun, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft hat. Gesellschaft ist hierbei als empirisch beobachtbares Einzelsystem zu verstehen. D.h. als ein System, in dem Kommunikationen nachweisbar sind, in denen es um die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht geht. Die...

25. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 117, K. 02 13.09.2020

Welche strukturellen Bedingungen waren ausschlaggebend, damit sich das Rechtssystem operativ schließen konnte? Luhmann hebt die Spezifikation rechtlicher Erwartungen und die Aussicht auf Rechtsdurchsetzung hervor Eine Spezifikation von Erwartungen erfolgt durch Kommunikation. Sinn wird wiederholt, bestätigt und verdichtet. So wird die Erwartung anschlussfähig für andere Situationen. Inwiefern es d...

24. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 110, K. 02 31.08.2020

as Gleichheitsprinzip im Recht besagt, dass gleiche Fälle gleich und ungleiche Fälle ungleich behandelt werden – nach systeminternen Normen. „Gleichheit“ ist maximal abstrakt: Wenn etwas gleich ist, ist dies evident. Es kann nicht tiefer hinterfragt werden. Diese Gleichbehandlung erstreckt sich auf alle Fälle, denn auch ungleiche Fälle werden gleichermaßen ungleich behandelt. Auf diese Weise vollz...

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