C. M.
Juristische Standardwerke - Studier Jura!
Juristische Lehrbücher, Gesetze und Kommentare - liebevoll zum Podcast aufbereitet.
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Episodes
OR - Art. 562 bis 565 - Die gefährliche Macht der Kollektivgesellschaft 30.12.2025 17:02
In dieser Folge wird das Verhältnis der Kollektivgesellschaft zu Dritten im Rahmen des schweizerischen Rechts detailliert erläutert. Obwohl die Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, kann sie unter ihrem Namen Rechte erwerben , Verpflichtungen eingehen und als Partei vor Gericht auftreten. Die Texte beschreiben die Haftungsstrukturen , wobei das Gesellschaftsvermögen primär...
OR - Art. 557 bis 561 - Gesellschaftervertrag, Geld, Konkurrenzverbot, Kollektivgesellschaft 30.12.2025 16:18
Der Basler Kommentar - zum Podcast verarbeitet. In dieser Folge geht es um die Artikel 557 bis 661 OR. Erläutert werden die rechtlichen Grundlagen des Verhältnisses zwischen Gesellschaftern einer Kollektivgesellschaft nach schweizerischem Recht. Im Zentrum steht die Vertragsfreiheit , die es den Beteiligten erlaubt, ihre internen Angelegenheiten eigenständig zu regeln, wobei subsidiär die Vorsc...
OR - Art. 554 bis 556 - Handelsregister, Kollektivgesellschaft, Wirkung und Vertretung 30.12.2025 16:13
Der Basler Kommentar zum OR - mit Liebe zum Podcast vertont. Dieser Text erläutert die rechtlichen Grundlagen und formellen Anforderungen für die Eintragung einer Kollektivgesellschaft in das schweizerische Handelsregister. Die Anmeldung muss am Sitz der Gesellschaft erfolgen und dient primär der Rechtssicherheit sowie dem Vertrauensschutz im geschäftlichen Verkehr. Sämtliche Gesellsch...
OR - Art. 552 bis 553 - Kollektivgesellschaft_ Private Haftung und Risiko 30.12.2025 16:26
Der Basler Kommentar durch NotebookLM gejagt - damit du das nicht musst. Vierundzwanzigster Titel: Die Kollektivgesellschaft Erster Abschnitt: Begriff und Errichtung A. Kaufmännische Gesellschaft Art. 552 1 Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sich zum Zwecke vereinigen,...
OR - Art. 548 bis 551 - Fallstricke bei der Auflösung einer einfachen Gesellschaft. 30.12.2025 15:05
Der Basler Kommentar zum Obligationen recht - mit Liebe zum Podcast aufbereitet. In diesen Teil wird die Liquidation der einfachen Gesellschaft gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht detailliert erläutert, wobei der Fokus auf den Art. 548 bis 551 OR liegt. Wie immer gilt: Der Podcast ist keine Rechtsberatung. Zum Gesetz geht's hier lang: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
OR - Art. 545 bis 548 - Die Auflösung der einfachen Gesellschaft 30.12.2025 13:44
Der Basler Kommentar zum OR, mit Liebe zum Podcast vertont. Dieser Text erläutert die rechtlichen Grundlagen der einfachen Gesellschaft nach schweizerischem Recht, wobei der Schwerpunkt auf der Auflösung und dem Ausscheiden von Mitgliedern liegt. Eine Beendigung erfolgt entweder durch objektive Ereignisse , wie die Erreichung des Gesellschaftszwecks oder den Tod eines Partners, oder durch ...
OR - Art. 544 bis 545 - Haftung und Risiko 30.12.2025 12:27
Thanks NotebookLM Dieses Gespräch zum Abschnitt im Basler Kommentar erläutert die rechtlichen Grundlagen der einfachen Gesellschaft gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht, wobei der Fokus auf Artikel 544 liegt. Er analysiert detailliert das Prinzip der Gesamthandschaft , welches besagt, dass das Gesellschaftsvermögen den Partnern gemeinschaftlich gehört und sie nur zusammen darüber verf...
OR - Art. 543 - Vertretung und Haftung 30.12.2025 14:18
Thanks NotebookLM Dieser juristische Kommentar analysiert die Rechtspositionen und Vertretungsbefugnisse innerhalb einer einfachen Gesellschaft nach schweizerischem Obligationenrecht. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf Art. 543 OR , welcher die rechtliche Wirkung von Handlungen eines Gesellschafters gegenüber dritten Parteien sowie die daraus resultierenden Solidarverpflichtungen regelt....
OR - Art. 540 bis 542 - Das unantastbare Kontrollrecht 30.12.2025 15:35
Thanks NotebookLM. Diese Artikel erläutern die rechtlichen Grundlagen der einfachen Gesellschaft , wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Geschäftsführung und den Kontrollrechten der Mitglieder liegt. Sie präzisieren, dass die Befugnis zur Leitung entzogen oder beschränkt werden kann, was unter Umständen zur Auflösung der Gemeinschaft führt. Ein zentraler Aspekt ist das unentziehbare Infor...
Art. 535 bis 539 - Vetorecht und Schusselrabatt 30.12.2025 14:50
Diese Artikel behandeln die rechtlichen Grundlagen der einfachen Gesellschaft nach schweizerischem Obligationenrecht, insbesondere die Geschäftsführung und das Vetorecht . Grundsätzlich sind alle Teilhaber zur Verwaltung berechtigt, wobei für gewöhnliche Geschäfte Einzelbefugnis und für ausserordentliche Handlungen Einstimmigkeit gilt. Jeder befugte Gesellschafter kann durch einen Widers...
OR - Die einfache Gesellschaft I: Art. 530–534 OR 28.12.2025 12:53
Besprochen werden die Grundlagen der einfachen Gesellschaft nach Art. 530–534 OR, insbesondere Entstehung, Abgrenzung, Beitragspflichten, Gewinn- und Verlustverteilung sowie die interne Willensbildung. Grundlage der Folge sind die einschlägigen Kommentierungen zu Art. 530–534 OR, die strukturiert aufgearbeitet und dialogisch aufbereitet werden.
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